Jeder Feiberufler ist anders.
Dementsprechend stellt jeder Freiberufler unterschiedliche und indivduellen Anforderungen an den Versicherungsschutz.
Als Selbstständiger gehen Sie täglich mit Risiken um.
Viele dieser Risiken können gezielt abgesichert werden.
Wichtig ist, die konkreten Risiken für das eigene Tätigkeit frühzeitig zu erkennen und diejenigen Gefahren zu identifizieren, die versichert werden können und sollten.
Im nächsten Schritt geht es darum, die vielfältigen Angebote des Versicherungsmarktes zu vergleichen und für das passende Konzept zu finden.
Schwarz-Schenk Finanz verfügt über eine Viehlzahl von Versicherungsanbietern, daher können wir für Sie als selbstständige Freiberufler induviduell angepassten Versicherungsschutz anbieten.
Was kann ich als Freiberufler absichern?
Versicherung | Versicherte Schäden | |
Vermögensschadenversicherung | Schadenersatzansprüch bei Dritten | |
Inhaltsversicherung | Eigenes Inventar |
Beispiele für den indivuduellen Versicherungsbedarf:
- Vermögensschadenversicherung
- Berufs-Versicherung
- Büro-/ Praxisinhaltsversicherung
- Elektronikversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Altersvorsorge
- Krankenversicherung
Welche Berufe gehören zu den Freiberufler?
Ein Blick in das Gesetz erleichtet die Rechtsfindung:
$ 18 Absatz Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
Einkünfte aus freiberuflicher
Tätigkeit.
2Zu
der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit
der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und
Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher
Berufe.
3Ein
Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf
Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.
4Eine
Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;
wirtschaftlicher Tätigkeit:
- Anwälte
- Notare
- Steuerberater und-bevollmächtigte
- Wirtschaftsprüfer
- ...
künstlerische Tätigkeite:
- Kunstmaler
- Kunsthandwerker
- Designer
- Opernsänger
- Kameramann
- ...
schriftstellerische Tätigkeit
- Journalist
- technischer Redakteur
- Übersetzter
- ...